Aufklärung und Einwilligung
In unserer Praxis wird keine Behandlung ohne die schriftliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten durchgeführt. Im Aufklärungsgespräch werden der geplante Eingriff, mögliche Alternativen, zu erwartende Wirkungen und mögliche Risiken verständlich erläutert. Fragen sind in jeder Phase ausdrücklich erwünscht; die Einwilligung gilt erst als vollständig, wenn alle Fragen beantwortet sind. Wir empfehlen eine angemessene Bedenkzeit vor der Entscheidung; eine Behandlung am selben Tag wird niemandem nahegelegt. Die unterschriebene Einwilligung wird in der Patientenakte aufbewahrt.