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Diese Übersetzung dient der allgemeinen Zugänglichkeit; eine medizinisch-sprachliche Prüfung ist nicht dokumentiert.

Redaktionelle Transparenz

Prüfrichtlinie für medizinische Inhalte

Diese Richtlinie beschreibt die Mindestnachweise, bevor Inhalte als klinisch geprüft bezeichnet werden dürfen.

Veröffentlicht: · Aktualisiert:

Aktueller Stand: Quellen, Identitätsangaben, Übersetzungen und klinische Aussagen der Website werden erneut geprüft. Eine Seite ohne sichtbaren Prüfernamen, tatsächliches Prüfdatum, Version und Quellen darf nicht als klinisch verifiziert gelten.

1. Publikationsfreigabe

Medizinische Inhalte dürfen erst nach vollständiger Dokumentation der folgenden Punkte als klinisch geprüft bezeichnet werden:

  • Verantwortlicher Autor und Umfang des Inhalts;
  • Name, verifizierte Berufsbezeichnung und schriftliche Freigabe des tatsächlich prüfenden Arztes;
  • Prüfdatum, Inhaltsversion und Änderungsübersicht;
  • Zugängliche Primärquellen oder aktuelle klinische Leitlinien auf Aussageebene;
  • Indikationen, Gegenanzeigen, Unsicherheit, Alternativen und ernste Warnzeichen;
  • Gesonderte rechtliche Prüfung von Werbung, absoluten Ergebnissen, Überlegenheit, Preis- oder Aktionsangaben und Aussagen zur persönlichen Eignung.

2. Quellenverwendung

Die bloße Nennung einer Quelle reicht nicht. Der Link muss die betreffende Aussage direkt stützen; eine Produktzulassung darf nur für das benannte Produkt, die Indikation, das Land und die Behörde angegeben werden. Klinische Erfahrung ersetzt keine Evidenz, und Unsicherheiten werden nicht verschwiegen.

3. Daten und strukturierte Informationen

dateModified wird nur bei einer tatsächlichen Inhaltsänderung aktualisiert, lastReviewed nur nach dokumentierter klinischer Prüfung. Build-, Bereitstellungs- oder Seitenaufrufdaten sind keine klinischen Prüfdaten. Strukturierte Daten dürfen keine auf der Seite unbelegte Prüfung, Qualifikation, Geräteangabe, Bewertung oder kein Ergebnis behaupten.

4. Übersetzungen

Maschinelle Übersetzung ist keine klinische Prüfung. Medizinische Bedeutung, Risikodarstellung und Quellenzuordnung jeder Sprachversion erfordern eine fachkundige sprachliche und medizinische Prüfung. Ohne diesen Nachweis wird die Übersetzung nicht als verifizierter Inhalt dargestellt.

5. Künstliche Intelligenz und Automatisierung

KI kann Recherche oder Entwurf unterstützen, darf aber nicht als Autor oder klinischer Prüfer erscheinen. Nicht klinisch freigegebene Texte, Bücher, PDFs, Glossareinträge, Chatbot-Antworten oder Testergebnisse werden Such- oder KI-Systemen nicht als maßgebliche medizinische Quellen präsentiert. Funktionen zur Verarbeitung persönlicher Gesundheitsdaten bleiben deaktiviert, bis Datenschutz, Sicherheit, menschliche Aufsicht und regulatorische Anforderungen geprüft sind.

6. Ausstehende Materialien

Patientenleitfäden als PDF, die alte Patientenbibliothek, die Buchsuche-API, Behandlungstests, das Hautalter-Tool, der Preisrechner und alte CMS-Artikel gehören nicht zum publizierbaren Quellenbestand. Sie werden ohne neue signierte klinische und redaktionelle Prüfung nicht erneut veröffentlicht.

7. Korrekturen

Bei einem gemeldeten Fehler oder Widerspruch wird die Aussage mit den Quellenaufzeichnungen verglichen. Bestätigte wesentliche Korrekturen erscheinen mit einem Änderungshinweis; Inhalte mit akutem Sicherheitsrisiko werden bis zum Abschluss der Prüfung entfernt.

8. Grenze medizinischer Information

Website-Inhalte sind keine Untersuchung, Diagnose, Verordnung, persönliche Risikobewertung oder Behandlungsplanung. Bei einem medizinischen Notfall in Türkiye wählen Sie 112 oder suchen Sie die nächste Notaufnahme auf.

Diese Richtlinie ist weder eine ärztliche Unterschrift noch die klinische Freigabe eines bestimmten Inhalts. Eine Freigabe wird nur durch einen überprüfbaren Prüfvermerk am betreffenden Inhalt belegt. Fehler können über die Kontaktseite gemeldet werden.